Anmeldung
Telefonische Anmeldung durch PatientIn oder zuweisende Institution.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch 08.30 bis 11.30 Uhr
Aufnahmekriterien
Methadon- oder Subutexgestützte Behandlung
- Mindestalter 18 Jahre (im Normalfall)
- Opiatpositive Urinprobe
- Kein Leistungsaufschub bei der Krankenkasse
Subutexgestützte Behandlung
- Nur bei Übertritten, wenn vorher schon Subutex verordnet war
- Kein Leistungsaufschub bei der Krankenkasse
Heroingestütze Behandlung
Die Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 8. März 1999 definiert unter anderem in Art 4 die Aufnahmekriterien für die heroingestützte Behandlung wie folgt:
- Mindestalter 18
- schwere Heroinabhängigkeit seit mindestens zwei Jahren
- mindestens zwei abgebrochenen oder erfolglos absolvierte Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten Methode
- Defizite im somatischen, psychischen oder sozialen Bereich
- Kein Leistungsaufschub bei der Krankenkasse
Die heroingestützte Behandlung ersetzt dabei in keiner Weise andere Therapien, die direkt auf Abstinenz ausgerichtet sind oder bei denen andere Substanzen (z.B. Methadon) eingesetzt werden. |