Anmeldung

Telefonische Anmeldung oder per E-Mail durch Patient/Patientin oder zuweisende Institution.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr 

Aufnahmekriterien

Opioidagonistische Behandlung (Substitutionsbehandlung)

  • mindestens 16 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
  • Opioidabhängigkeit

Heroingestützte Behandlung

Die Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV) definiert die Aufnahmekriterien folgendermassen:

Zur Aufnahme in eine diacetylmorphingestützte Behandlung muss die Patientin oder der Patient

  • mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahmen sind möglich)
  • seit mindestens zwei Jahren schwer heroinabhängig sein
  • mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Therapie absolviert haben
  • und Defizite im psychischen, körperlichen oder sozialen Bereich aufweisen